Bis zum Jahr 2004 erbrachten die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) das Sterbegeld und erbringen dies in Einzelfällen noch heute. Dieses Sterbegeld diente als Zuzahlung zu Aufwendungen für Bestattungen. Es wurde bis 2004 als Standardleistung der allgemeinen Krankenversicherungen geführt und betrug zuletzt, gemäß Paragraph 58, 59 SGB V, als Zuschuss für die Bestattungskosten 525,- EUR im Falle des Todes eines direkten Mitglieds der Krankenversicherung sowie 262,50 EUR im Falle des Todes eines Mitgliedes der Familie des Versicherten, wenn das Familienmitglied über den Namen des Mitgliedes bei der Krankenversicherung mitversichert war. Derzeit besteht das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch im Rahmen der Beamtenversorgung fort. Die Geldleistung, als Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherungen, wurde durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) zum 1. Januar 2004 gestrichen. Hintergrund hierbei ist, dass der Tod kein Versicherungsfall für den Bereich einer Krankenversicherung ist, weil eine Krankenversicherung dafür zuständig sein soll, durch Medikamente und Behandlungen, eine Verbesserung des körperlichen Zustandes herbeizuführen.

Ersatz für das Sterbegeld

Um eine Vorsorge für den Fall einer Kostenbewältigung bei einer Bestattung zu finden ist neben einer Zahlung durch den Arbeitgeber, im Rahmen einer Sterbehilfe, vor allem die private Sterbegeldversicherung zu nennen. Unter bestimmten Umständen können die Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung oder eine betriebliche Altersversorgung ebenfalls einen Teil der Kosten auffangen.

Sterbegeld durch die gesetzliche Unfallversicherung

War ein Verstorbener ein Mitglied bei der gesetzlichen Unfallversicherung und war der Tod die Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit erfährt die Familie finanzielle Unterstützung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Diese Zahlung wird von den Berufsgenossenschaften und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand übernommen. Die Höhe des Arbeitsverdienstes sowie die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten sind für die Bemessung des zu zahlenden Sterbegeldes unerheblich. Es wird das Durchschnittsentgelt der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr zu einem Siebtel ausgezahlt. Diese Unterstützung gilt auch für Studenten, während der Anwesenheit in Hochschulen, Schülern in Schulen und Kindern in Kindergärten; einschließlich der Wege zur Einrichtung sowie dem Rückweg nach Hause.

Unterstützung durch die gesetzliche Rentenversicherung

Zwar zahlt die gesetzliche Rentenversicherung ein Sterbegeld nicht direkt - unterstützt Hinterbliebene aber finanziell für die Dauer eines Vierteljahres. Die Höhe der Zahlungen errechnet sich in Bezug auf die bisherigen Dienstbezüge bzw. des Ruhegehaltes. So wird die Witwen- oder Witwerrente nach dem Tod eines Versicherten in der Höhe gezahlt, die der Versicherte bei einer vollen Erwerbsminderung bekommen hätte. Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente ist in § 46 (SGB VI) geregelt. Auch hierdurch kann ein nützlicher Beitrag zum Auffangen der Kosten einer Bestattung entstehen - auch, wenn das Geld, der Absicht nach, für die Umstellungsphase durch den Verlust des Partners oder der Partnerin gedacht ist.

Abdeckung des Sterbegeldes bei betrieblicher Altersversorgung

Die Hinterbliebenen einer Person mit betrieblicher Altersversorgung erhalten Leistungen gemäß den Vereinbarungen der jeweiligen betrieblichen Altersversorgung. Diese Regelung ergibt sich aus § 32 Abs. 3 und 4 EStG. In dem Fall, dass keine Hinterbliebenen ermittelt werden können, wird ein Sterbegeld bis zu 8000 EUR für die Beerdigung ausgezahlt.

Sicherheit durch eine private Sterbegeldversicherung

Die Kosten bei einer Bestattung können sehr hoch sein und belaufen sich schnell auf mehrere tausend Euro. Durch eine private Sterbegeldversicherung, bei der man die zu erhaltende Unterstützungssumme frei wählen kann, ist für den Fall des Todes eines Familienmitgliedes ein finanzielles Polster geschaffen, welches den Hinterbliebenen hilft die Bestattungskosten komplett finanzieren zu können. Die privaten Sterbegeldversicherungen zählen zu den Kapitallebensversicherungen. Es ist schwierig genug mit dem Schmerz zu leben, denn der Verlust eines Familienmitgliedes mit sich bringt - dann auch noch die Legitimität von Rechnungen prüfen zu müssen und sich Sorgen um die Frage zu machen, wodurch diese Rechnungen bezahlt werden können, ist emotional sehr schwierig.

Beratung bei der Auswahl einer privaten Sterbegeldversicherung

Eine geeignete Vorsorge, welche die Kosten die mit einer Bestattung verbunden sind auffängt und damit man zumindest wegen dem Finanziellen keine Sorgen zu haben braucht, ist in so schlimmen Zeiten wirklich eine Hilfe. Deswegen haben wir auf Sterbegeldversicherungvergleich.org Listen für Sie erstellt und bieten Ihnen Beratung an, auf welche verschiedenen Weisen und unter welchen Bedingungen Sie durch eine Sterbegeldversicherung profitieren können. Wir haben die Angebote namhafter Versicherungsanbieter für Sie herausgesucht und verglichen. Unter diesen Anbietern sind die Monuta Versicherungen, die Gothaer Versicherungen, die InterRisk Versicherung, die Ideal Versicherung, die Hanse Merkur Versicherung, die GE-BE-IN und weitere bekannte Anbieter. Bei den unterschiedlichen Modellen der Versicherer können Einzahlpläne auf verschiedene Weisen erstellt werden. Auch Eintrittsalter und Gesundheitszustand sind zu beachten. Ein Sterbegeld ist notwendig, um auf das Unausweichliche vorbereitet zu sein.

Darüber hinaus beraten wir Sie bei allgemeinen Fragen zum Thema Sterbegeld, bieten Antworten bei Unklarheit und unterstützen Sie, wenn Sie bereits eine Versicherung gewählt haben, durch Vergleiche. Die Leistungen der einzelnen Versicherungen sowie die damit verknüpften Versicherungsbedingungen können als PDF ausgedruckt werden.


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