Eine Beerdigung ist nicht nur ein trauriger und ungeliebter Anlass, sondern kann auch finanziell eine Belastung für alle Angehörigen des Verstorbenen sein. Durchschnittlich 6.000 Euro fallen an Kosten für die Bestattung eines geliebten Menschen an und in den meisten Fällen ist ein Angehöriger dazu verpflichtet gewisse Kosten zu übernehmen. Hilfreich kann sich eine Sterbegeldversicherung auswirken, mit der jede Person seine Angehörigen vor der Belastung durch hohe Kosten schützen kann.

Die Kosten für eine Beerdigung können sehr stark durch die Bestattungsform variieren. Eine Seebestattung, die anonym von statten geht, könnte für 2.000 Euro durchgeführt werden, wohingegen eine gehobene Erdbestattung bei 25.000 Euro liegen kann. Im Folgenden geben wir eine Übersicht der entstehenden Durchschnittskosten, wobei zu beachten ist, dass nicht jeder Kostenpunkt bei allen Beerdigungen sicher entstehen wird. Insbesondere bei der herkömmlichen Erdbestattungen werden die meisten Punkte zu bedienen sein.


Mit einer Sterbegeld Versicherung sind alle Kosten gedeckt...
100%

Kostenpunkte:

Leichenschau/Sterbeurkunde(n) 100 EUR
Leichenhalle 500 EUR
Beisetzungsgebühr 600 EUR
Einäscherung 290 EUR
Grabträger 165 EUR
Grabnutzung (Sarg) 1.800 EUR
Grabnutzung (Urne) 1.000 EUR
Sarg (Kiefer) 800 EUR
Sarg (Edelholz) 2.200 EUR
Urne 200 EUR
Totenkleidung, Kissen 200 EUR
Hygienische Behandlung, Ankleiden 210 EUR
Trauerhalle 160 EUR
Trauerbriefe mit Porto (50 Stck.) 300 EUR
Grabstein mit Schrift 2.500 EUR
Grabeinfassung 700 EUR
Aufstellen Grabstein 250 EUR
Grabanlage nach Beisetzung 250 EUR
Trauerkranz und Blumenschmuck 300 EUR
Kirche und Pastor 210 EUR
Todesanzeige 250 EUR
Orgel 200 EUR
Gasthof für Kaffee und Kuchen (50 Personen) 800 EUR


Sollten nahezu alle Kostenpunkte zutreffen und zudem ein Sarg aus einem Edelholz gewünscht werden, liegen die Bestattungskosten bei 11.355 Euro. Ist den Angehörigen des Weiteren keine dauerhafte Grabpflege möglich, so belaufen sich die Kosten hierfür auf 350 Euro jährlich, bzw. 10.500 Euro für die gesamte Grabnutzung von 30 Jahren. Geringer fallen die Kosten aus, wenn ein Familiengrab und somit ein Grabstein bereits vorhanden ist, bei denen leicht ein weiterer Name eingraviert oder aufgetragen werden kann. Häufig möchten Angehörige jedoch die letzten Wünsche eines Angehörigen erfüllen. In diesem Fall wird das Testament des Verstorbenen benötigen, aus welchem die Vorlieben und Bestattungswünsche entnommen werden können. Ist ein Testament vorhanden, haben Angehörige meist gar keine Möglichkeit, die Bestattung nach ihren Wünschen und somit kostengünstiger zu gestalten.

Die Angehörigen sind per Gesetz dazu verpflichtet die entstehenden Kosten zu übernehmen. Die Kostenübernahme trifft zuerst immer auf die zuständigen Erben eines Verstorbenen zu. In häufigen Fällen schlagen Erben ihren Anteil allerdings aus, was vor allem passiert, wenn außer Schulden nichts zu holen ist. Haben alle Erben auf ihren Anteil verzichtet ist es jedoch nicht automatisch der Fall, dass der Staat bzw. das Land die Kosten übernimmt. In einem solchen Fall wird wieder auf die nahen Angehörigen zurückgegriffen. Diese Berufung erfolgt nach einer Staffelung bei der zunächst der Ehepartner und dann die Kinder zur Kasse gebeten werden. Anschließend kommen Eltern, Großeltern, Geschwister oder sogar Enkelkinder in Betracht. Nur wenn eine Person eine Kostentragung nicht leisten kann, wird durch das Sozialamt die Kostenübernahme akzeptiert.

Streitigkeiten verhindern

Sollte ein Verstorbener diese Streitigkeiten verhindern wollen, sei eine Sterbegeldversicherung angeraten. Hierbei handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung mit kleinen Raten und Versicherungssummen. Angeboten werden Sterbegeldversicherungen von sogenannten Sterbekassen, was häufig kleinere Versicherungsanstalten sind. Die Höhe des Beitrags hängt stark vom Alter des Versicherten ab, da die Kosten für eine Beerdigung in einem längeren oder kürzeren Zeitraum angesammelt werden müssen. Der Beitrag für eine Bestattung im Wert von 10.000 Euro liegt für eine heute 30 jährige Person bei circa 15 - 20 Euro im Monat, wobei dieser Wert von Versicherung zu Versicherung variiert. In der Regel wird in die Versicherung bis zum Alter von 85 Jahren eingezahlt und ist danach beitragsfrei. Auch eine Bezahlung bis zum 65. Lebensjahr ist möglich, wenn der Versicherte von einem früheren Ableben ausgeht oder auf Nummer sicher gehen will. Auf jeden Fall ist die Sterbegeldversicherung jedem zu empfehlen, der seinen Angehörigen im Todesfall keine lebenslangen Schulden hinterlassen möchte.

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